Ferienwohnung aus steuerlicher Sicht


Die steuerliche Beurteilung der Vermietung von Ferienwohnungen gewinnt immer mehr an Bedeutung. Dabei steht die steuerliche Abgrenzung Ihrer Ferienwohnung im Mittelpunkt. Sowohl durch das Internet als auch durch andere Recherchen wird der Fiskus hier aufmerksam.

Haben Sie bei der Vermietung Ihrer Ferienwohnung die verschiedenen Aspekte der steuerlichen Gestaltung bedacht?

Kennen Sie die steuerlichen Auswirkungen von Einkünften aus einem Gewerbebetrieb?

Kennen Sie die steuerlichen Auswirkungen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung?

Wissen Sie, welche Zusatzleistungen Indizien für eine Gewerblichkeit darstellen können?

 

Fazit:

Es gibt verschiedene Einkunftsarten bei Vermietung von Ferienwohnungen. Diese können im Rahmen der Land– und Forstwirtschaft, Gewerbe oder Vermietung und Verpachtung erfolgen. Die richtige Beurteilung der passenden Einkunftsart sollte gewissenhaft geprüft werden, da sich hieraus unterschiedliche ertragssteuerliche Auswirkungen ergeben.


Wir empfehlen und raten daher dringend, noch vor Beginn etwaiger Baumaßnahmen oder Erweiterungen des Angebots der bereits bestehenden Vermietung von Ferienwohnungen die gesamte Konzeption mit einem steuerlichen Berater zu erörtern, um die für Sie günstigste Variante zu erarbeiten. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Absichten und Vorstellungen von unseren Fachleuten prüfen zu lassen und gemeinsam nach passenden Gestaltungsmöglichkeiten Ausschau zu halten.


Gegebenenfalls bieten sich Ihnen auch ganz neue Wege unter Einbeziehung der Ehepartner oder Kinder an, um eventuell einkommensteuerliche Vorteile mit den umsatzsteuerlichen Vorteilen zu verknüpfen. Hierbei spielen dann allerdings noch weitere Aspekte (u.a. Sozialversicherungsfragen oder ähnliches) eine wichtige Rolle.

 

Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

 

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